Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: November 2026 · Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen in mehreren Sprachen vor. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen MN Marketing Network e.U., Holzerweg 18, 8740 Zeltweg, Österreich (im Folgenden „Auftragnehmer“), und ihren Auftraggebern über Leistungen der Konferenzorganisation, insbesondere Abstract-Einreichung, Begutachtung, Anmeldung, Konferenzwebseite, Check-in, Abrechnung und Konferenz-App.

Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuchs (UGB). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem vom Auftraggeber zusammengestellten und unterschriebenen Paket (im Folgenden „Vertrag“). Es gelten die dort genannten Bausteine, Optionen, Extras, Mengen und Preise.

Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen über die von ihm betriebene Plattform AppPilot und die damit verbundenen Systeme. Er darf sich zur Erfüllung Dritter bedienen, insbesondere für Hosting, E-Mail-Versand und Zahlungsabwicklung.

Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt. Mehrleistungen werden nach den im Vertrag genannten Sätzen, sonst nach angemessenem Aufwand verrechnet.

3. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle Inhalte, Daten, Logos, Texte und Freigaben bereit, die für die Leistung erforderlich sind, und benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Inhalte ist der Auftraggeber verantwortlich. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus diesen Inhalten entstehen.

Verzögert sich eine Leistung, weil der Auftraggeber seine Mitwirkung nicht oder verspätet erbringt, verschieben sich die Termine angemessen; dadurch entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand verrechnet.

4. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Pauschalen werden mit Vertragsabschluss fällig; Stückpreise (je Beitrag, je Teilnehmer/in, je Saal und Tag und dergleichen) werden nach den tatsächlichen Mengen abgerechnet, spätestens nach der Veranstaltung.

Boni (Paketrabatte, Staffel) gelten, wie sie im Vertrag ausgewiesen sind. Sie beziehen sich auf die Pauschalen, nicht auf Stückpreise, und entfallen anteilig, wenn Bausteine, auf denen sie beruhen, nachträglich abbestellt werden.

Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie der Ersatz der notwendigen Mahn- und Betreibungskosten als vereinbart.

5. Ticketverkauf, Provision und Zahlungsabwicklung

Wickelt der Auftragnehmer den Verkauf von Tickets ab, steht ihm je verkauftem Ticket eine Provision in der im Vertrag genannten Höhe zu, begrenzt durch den dort genannten Höchstbetrag je Ticket.

Die Rechnungen für Tickets stellt der Auftragnehmer im eigenen Namen an die Teilnehmenden, nicht im Namen des Auftraggebers. Die Ticketerlöse werden nach der Veranstaltung, spätestens 30 Tage danach, abzüglich Provision und weiterverrechneter Gebühren an den Auftraggeber ausbezahlt. Über die Abrechnung erhält der Auftraggeber eine Aufstellung je Ticket.

Online-Zahlungen werden über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Dessen Gebühren werden in tatsächlicher Höhe zusätzlich zur Provision weiterverrechnet; die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Sätze sind im Vertrag genannt. Rückbuchungen (Chargebacks) und die damit verbundenen Gebühren trägt der Auftraggeber.

6. Termine, Verschiebung und Absage

Die im Vertrag genannten Termine sind verbindlich. Verschiebt der Auftraggeber die Veranstaltung, bleiben die vereinbarten Leistungen aufrecht; der Auftragnehmer bemüht sich, den neuen Termin zu bedienen, und verrechnet dadurch entstehenden Mehraufwand nach Aufwand.

Sagt der Auftraggeber die Veranstaltung ab oder bestellt er Bausteine ab, schuldet er von den betroffenen Pauschalen bei Absage bis sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn 25 %, bis drei Monate vorher 50 %, danach 100 %. Bereits erbrachte Leistungen nach Stückpreisen werden in jedem Fall abgerechnet.

7. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten von Teilnehmenden, Autorinnen und Autoren, Gutachtenden und Ausstellenden im Auftrag des Auftraggebers. Die Parteien schließen dazu eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; sie ist Bestandteil des Vertrags.

Die Verarbeitung erfolgt auf Servern in der Europäischen Union. Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten und unterstützt den Auftraggeber bei Auskunfts- und Löschersuchen Betroffener.

8. Nutzungsrechte

Die Plattform AppPilot, die Konferenzwebseite, die Konferenz-App und alle vom Auftragnehmer erstellten Vorlagen, Layouts und Programme bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers beziehungsweise seiner Lizenzgeber. Der Auftraggeber erhält für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, sie für die vereinbarte Veranstaltung zu nutzen.

An Inhalten, die der Auftraggeber bereitstellt, räumt er dem Auftragnehmer die für die Leistung erforderlichen Nutzungsrechte ein. Exportierte Daten (Teilnehmendenlisten, Beiträge, Abrechnungen) stehen dem Auftraggeber nach der Veranstaltung zur Verfügung und werden ihm auf Wunsch in einem gängigen Format übergeben.

9. Gewährleistung und Haftung

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen; der Auftragnehmer behebt sie binnen angemessener Frist.

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert des betroffenen Vertrags begrenzt. Für Personenschäden gilt die gesetzliche Haftung.

Für Ausfälle und Störungen von Diensten Dritter (Internetanbindung, Hosting, Zahlungsdienstleister), die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, haftet er nicht.

10. Höhere Gewalt

Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen – insbesondere Naturereignisse, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streik, Krieg oder großflächige Netzausfälle –, befreien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Die Parteien stimmen sich unverzüglich über das weitere Vorgehen ab; bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.

11. Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln alle im Zusammenhang mit dem Vertrag erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus. Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber und die Veranstaltung mit Namen und Logo als Referenz nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Leoben, Österreich.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; das gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Mit der elektronischen Unterschrift über das Angebotsportal erklärt der Auftraggeber, diese AGB gelesen zu haben und anzuerkennen. Die Unterschrift wird mit Zeitpunkt, IP-Adresse und einer Prüfsumme des Vertragsinhalts festgehalten.